07.12.2016
Nach einem neuen Beschluss des Bundestages wird nun wieder ein wenig mehr Klarheit in dem Wirrwarr über das Arbeitsrecht bei Beratung gebracht.
Es gibt nun eine neue gesetzliche Regelung der Arbeitnehmerüberlassungs- und Werkvertragsrecht (AÜG), die das Beschäftigungsverhältnis zwischen Berater und Kunden eindeutiger klärt, wenn unternehmensinterne Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum an externe Berater vergeben werden. Diese tritt am 01. April 2017 in Kraft.
Der neue Beschluss stellt sicher, dass ein projektintensiver Beratungsprozess, nicht mit einer befristeten Arbeitnehmerüberlassung gleichzusetzen ist.
Im Detail bedeutet die Gesetzesänderung für Berater und Auftraggeber, dass...
Wir von SLBB begrüßen diese Klarstellung und freuen uns mit Ihnen Ihre Projekte erfolgreich zu machen.